Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

XJ900 31A / 4BB / 58L

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Hammer's Luzifer
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Hammer's Luzifer »

Robert hat geschrieben:Ohne die Fabrikatsbindung kann man bei der 31A Reifen gemäß der eingetragenen Größen nutzen. Es sind natürlich dadurch nur Diagonalreifen ohne Abnahme zulässig. Radialreifen sind trotz gleicher Größe abnahmepflichtig
Inzwischen war das Motorrad beim Oldtimer Mechaniker meines geringsten Misstrauens um die Reifenfrage zu klären.
Der anwesende TÜV Ingenieur hat sich überraschender Weise bereit erklärt gleich eine HU durchzuführen.
Diese wurde dem Vorbesitzer nur verweigert weil die Reifenfabrikat Bindung eingetragen war.

Jetzt hat das Motorrad frische HU und der leidige Eintrag in den Papieren ist ersatzlos gestrichen.
Es steht nur noch die Reifengrösse im Schein und so kann ich jeden Reifen passender Grösse aufziehen.
Radialreifen gehören nicht dazu. Allein das "R" (100/90 R18) in der Grössenangabe verbietet das.

Gruss Axel
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Gexx
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Gexx »

Hi Axel, schön, dass es nun problemlos geklappt hat!

Aber bei dir ging es um die 31A, richtig?
Da hätte der Satz ruhig drinstehen können. Das Austragen ist nicht notwendig, kostet nur Geld&Zeit

Ich muss mit meiner 31A dieses Jahr zu HU. Die hat beim letzten Reifenwechsel Radialreifen bekommen, da es zu dem Zeitpunkt zwar schon die neue Regel gab, aber man durch Zusatz die Reifenbauart nicht berücksichtigen musste. Im guten Glauben, dass das auch weiterhin Bestand hat, sind Radialreifen drauf gekommen.

Nun werde ich dieses Jahr noch vor der HU auf Diagonalreifen wechseln. Ich könnte zwar die Radialschlappen eintragen lassen, aber ich bin nicht bereit das Geld den Prüf- und Zulassungstellen in den Rachen zu schmeißen...da bekommt lieber meine Reifenhändler die Kohle und ich habe frische Schlappen (wenn auch weit vor Verschleissgrenze)

Viele Grüße
Robert
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Hammer's Luzifer
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Hammer's Luzifer »

Robert hat geschrieben:Die 31A hat keine Reifenfabrikatsbindung ...auch wenn der Satz " Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " im Schein stehen sollte
Ih weiss jetzt nicht wie ich an diese Information kommen sollte. Anfrage beim KBA? :?

Tatsache ist dass dem Vorbesitzer die Plakette verweigert wurde mit dem Hinweis "Entspricht nicht der BE"
Aber scheinbar hat das elende Thema endlich ein Ende gefunden denn der Prüfer hat keinerlei Argumente vorgebracht.

Und ich bin froh dass der Eintrag nicht mehr im Fahrzeugschein steht.
Erspart sinnlose Diskussionen mit Prüfern oder der Rennleitung wenn denen ausführliche Informationen vielleicht fehlen.

Gruss Axel
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Gexx
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Gexx »

Hammer's Luzifer hat geschrieben: 22. Feb 2026, 16:29
Ih weiss jetzt nicht wie ich an diese Information kommen sollte. Anfrage beim KBA? :?
Nein, eigentlich reicht eine Anfrage bei Dekra&Co. Da habe ich schriftlich die Bestätigung bekommen, dass die 31A keine Fabrikatsbindung hat

Wenn dir während einer HU der Prüfer die Plakette wegen einer angeblichen Fabrikatsbindung verwehrt, dann soll er dir doch die genauen Reifentypen nennen, die angeblich in der BE stehen. Wenn er das nicht kann, gibt es auch keine Bindung.

Für eine Maschine ohne Fabrikatsbindung gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten...entweder der Prüfer hat keine Ahnung und meint "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " ist tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung oder er will dich nur verarschen, um dir Geld für die Löschung des "Satzes" aus der Tasche zu ziehen.
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Gexx »

Gexx hat geschrieben: 23. Feb 2026, 10:28
Hammer's Luzifer hat geschrieben: 22. Feb 2026, 16:29
Ih weiss jetzt nicht wie ich an diese Information kommen sollte. Anfrage beim KBA? :?
Nein, eigentlich reicht eine Anfrage bei Dekra&Co. Da habe ich schriftlich die Bestätigung bekommen, dass die 31A keine Fabrikatsbindung hat

Wenn dir während einer HU der Prüfer die Plakette wegen einer angeblichen Fabrikatsbindung verwehrt, dann soll er dir doch die genauen Reifentypen nennen, die angeblich in der BE stehen. Wenn er das nicht kann, gibt es auch keine Bindung. Das gleiche ist, wenn die Rennleitung prüft. Die müssen dir immer die Reifentypen nennen können

Für eine Maschine ohne Fabrikatsbindung gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten...entweder der Prüfer hat keine Ahnung und meint "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " ist tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung oder er will dich nur verarschen, um dir Geld für die Löschung des "Satzes" aus der Tasche zu ziehen.
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Gexx »

Hier steht es auch ganz oben...Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten ist nur ein Hinweis keine Tatsache
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Hammer's Luzifer
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Hammer's Luzifer »

Robert hat geschrieben:Hier steht es auch ganz oben...Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten ist nur ein Hinweis keine Tatsache
In meinener Lesart ist das der Freibrief um die Plakette zu verweigern wenn der Prüfer feststellen kann das die Reifenfabrikatsbindung nicht der Betriebserlaubnis entspricht.

Eigentlich ist das Thema für mich erledigt da ich in meiner Restlaufzeit wohl nicht mehr in die Lage komme mich damit herum schlagen zu müssen.
Die 31A hat die Eintragung ersatzlos gestrichen. Dazu Federbeine eingetragen. Beides für ein schmales Talerchen.

Ich hab jetzt aber doch noch mal meine Zeitschriften durchforstet und in einem Oldtimer Magazin vom Oktober 2025 einen interessanten
und vor allem aktuellen Beitrag eines Prüfingenieurs zum Thema gefunden:

Zitat:

In das leidige Thema der Reifenfabrikatsbindung für ältere Motorräder und Motorrad-Youngtimer ist kürzlich Bewegung gekommen. Die gute Nachricht vorab: Fabrikatsbindungen können jetzt grundsätzlich ausgetragen werden – unter bestimmten Umständen. Um zu erklären, wie es dazu kam, vorab eine Rückblende: Ab 1977 waren – oft auf Betreiben der deutschen Importeure japanischer Hersteller – Fabrikats- und Reifentypen verbindlich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) vermerkt. Halter dieser Modelle durften ausschließlich die in ihren Papieren genannten Reifenmodelle fahren. Später gab es viele dieser Reifenmodelle nicht mehr. Etwa ab den 2000ern war es daher üblich, Alternativen zu nutzen, für die der Reifenhersteller für die jeweilige Fahrzeug-Reifen-Kombination eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt hatte. Diese wurde mitgeführt und Polizei oder Prüfern bei der Hauptuntersuchung auf Verlangen vorgelegt. Allerdings bewegte sich diese gelebte Praxis in einer rechtlichen Grauzone. Um 2020 kollidierte dieses Vorgehen mit dem EG-Typgenehmigungsrecht. Das Bundesverkehrsministerium entschied, dass künftig Abweichungen von Fabrikatsbindungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet und Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden mussten, unabhängig von einer vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. Die alte Bindung wurde also durch eine neue ersetzt. Das bedeutete für Halter vieler älterer Motorräder mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE, etwa bis 2005) erheblichen Aufwand und hohe Kosten. Halter jüngerer Maschinen mit EU-Betriebserlaubnis waren davon ebenso wenig betroffen wie jene mit älteren Krafträdern ohne Fabrikatsbindung. Betroffene bezichtigten die Prüforganisationen der Beutelschneiderei, doch die waren mit der Eintragungspflicht genauso unglücklich und überzeugten den Gesetzgeber im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch von einer ebenfalls sicheren, aber einfacheren Lösung: Sachverständige sollten nach Begutachtung die Möglichkeit bekommen, alte Fabrikatsbindungen ersatzlos auszutragen. Dies ist nun seit einigen Wochen möglich. Doch es gibt Einschränkungen, erläutert Konrad Deuschle, Prüfingenieur und begeisterter Motorradfahrer: „Bekanntlich sind Reifen ein und derselben Größe je nach Hersteller unterschiedlich breit und hoch. Es gibt aber zulässige Maximalmaße. Stellen wir bei der Begutachtung nach Paragraph 19, Absatz 2 (StVZO) fest, dass auch der theoretisch größte Reifen ausreichend Freiraum hätte, kann jegliche Fabrikatsbindung entfallen."

Zitat Ende


Vielleicht liegr hier die Ursache dass die Prozedur bei mir zu letzt so einfach über die Bühne ging.

Gruss Axel
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Re: Ab sofort Löschung der Reifenfabrikatebindung möglich.

Beitrag von Gexx »

Hammer's Luzifer hat geschrieben: 23. Feb 2026, 16:52 [In meinener Lesart ist das der Freibrief um die Plakette zu verweigern wenn der Prüfer feststellen kann das die Reifenfabrikatsbindung nicht der Betriebserlaubnis entspricht.
Hi Axel, nein es ist kein Freibrief, da hast du irgendetwas falsch verstanden.

Eine Reifenfrabrikatsbindung steht , wenn vorhanden, in der BE. Die kann nicht existieren, aber nicht der BE entsprechen
Der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " ist ein Hinweis für den Prüfer, in die BE zuschauen. Im Fall der 31A würde der Prüfer in die BE schauen und erkennen, dass keine Fabrikatsbindung besteht. So kann er deswegen nicht die Plakette verweigern, sofern die korrekten Reifengröße drauf sind

Bei dir lief es so unkompliziert, weil es nur eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere war und keine techn.Abnahme.
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