Inzwischen war das Motorrad beim Oldtimer Mechaniker meines geringsten Misstrauens um die Reifenfrage zu klären.Robert hat geschrieben:Ohne die Fabrikatsbindung kann man bei der 31A Reifen gemäß der eingetragenen Größen nutzen. Es sind natürlich dadurch nur Diagonalreifen ohne Abnahme zulässig. Radialreifen sind trotz gleicher Größe abnahmepflichtig
Der anwesende TÜV Ingenieur hat sich überraschender Weise bereit erklärt gleich eine HU durchzuführen.
Diese wurde dem Vorbesitzer nur verweigert weil die Reifenfabrikat Bindung eingetragen war.
Jetzt hat das Motorrad frische HU und der leidige Eintrag in den Papieren ist ersatzlos gestrichen.
Es steht nur noch die Reifengrösse im Schein und so kann ich jeden Reifen passender Grösse aufziehen.
Radialreifen gehören nicht dazu. Allein das "R" (100/90 R18) in der Grössenangabe verbietet das.
Gruss Axel


